Unsere Schule A bis Z

Anmeldung:
Sie erhalten rechtzeitig eine Information an welchen Tagen die Anmeldung für die 1. Klasse erfolgt.

Antolin:
Antolin ist ein Onlineprogramm des Westermann Verlags, bei dem Schülerinnen und Schüler Quizfragen zu Kinderbüchern beantworten können. Einen Zugang zu dem Leseförderprogramm erhält Ihr Kind von der Klassenlehrkraft.

Arbeitsmaterial:
Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Materialliste von ihrer Klassenlehrkraft.

Außerschulische Lernorte:
Die Schülerinnen und Schüler besuchen zum Thema passende, außerschulische Lernorte, z.B. den Zoo, die Feuerwehr oder das Brotmuseum. So werden Lerninhalte mit der Lebensrealität der Kinder verknüpft und „begreifbar“ gemacht. Diese Unterrichtsausflüge sind verpflichtend und gelegentlich mit Kosten verbunden.

Befreiung vom Unterricht:
„Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht bis zu drei Monaten und der Befreiung von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen entscheidet die Schulleitung, für weitergehende Befreiungen ist die Landesschulbehörde zuständig. Eine Befreiung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten (…) zu stellen. Unmittelbar vor und nach den Ferien darf eine Befreiung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.“ (Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) RdErl. d. MK v. 1.12.2016 – 26 – 83100 (SVBl. 12/2016 S. 705) – VORIS 22410 -)

Beratungsgespräche zum Übergang in Klasse 5:
Die Beratungsgespräche finden im Rahmen der Elternsprechtage in der 4. Klasse statt. Sie informieren und beraten über die weitere geeignete Schullaufbahn für Ihr Kind. In der Regel finden diese Gespräche im November und im März statt.

Betreuungsstunde:
Für die 1. und 2. Klassen sowie für den Schulkindergarten wird eine Betreuungsstunde nach dem Unterricht angeboten. Je nach Bedürfnis der Kinder, wird gespielt, gebastelt, gemalt o.ä. In dieser Stunde werden keine Hausaufgaben erledigt und nicht unterrichtet.

Bücherei:
Unsere Schülerbücherei hat für die Kinder in den großen Pausen geöffnet. Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 erhalten eine Ausleihkarte und können ein Buch für 2 Wochen ausleihen. In der Bücherei helfen die älteren Kinder.

Bus:
Die Busfahrkarte muss von den Eltern beantragt werden. Dafür werden Anträge von unserem Büro ausgegeben. Die Busfahrkarte erhalten die Kinder in den ersten Schultagen des Schuljahres. In den ersten Wochen in der 1. Klasse werden die Kinder von ihren Paten aus der 4. Klasse zum Bus begleitet.

Computer:
In unserer Schule stehen Laptops mit Internetzugang und Lernsoftware für den Unterricht zur Verfügung. Ein Smartboard und einige Tablets können ebenfalls genutzt werden. Zur Zeit arbeiten wir an unserem Medienentwicklungsplan und beantragen neue digitale Geräte im Rahmen des Digitalpakts.

Differenzierung:
Im Unterricht wird auf den Leistungsstand des Kindes Rücksicht genommen. Die Lehrkraft „differenziert“, das heißt, nicht alle Kinder erhalten die gleichen Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Arbeitsaufträge auf ihrem Leistungsniveau.

Einschulung:
Am ersten Freitag nach den Sommerferien findet i.d.R. ein Einschulungsgottesdienst am Abend statt. Am Samstag danach wird im Forum der Grundschule die Einschulungsfeier veranstaltet. Nähere Informationen werden beim ersten Elternabend vor den Sommerferien bekannt gegeben.

Elternabende und Elternsprechtage:
Elternabende und Elternsprechtage finden i.d.R. einmal pro Schulhalbjahr statt und werden von den Klassenlehrkräften bekanntgegeben.

Elternmitarbeit:
Genauso wie Schüler und Lehrkräfte sind Eltern Teil der Schulgemeinschaft. Eltern wirken als Elternvertreter*innen der Klassen, im Schul-/Kreiselternrat, im Schulvorstand und im Förderkreis mit. Die Zusammenarbeit ist besonders wichtig, um unsere Schule gemeinsam zu gestalten.

Elternvertreter*innen:
Die Elternvertreter werden auf dem ersten Elternabend in Klasse 1 und 3 gewählt. Sie setzen sich für die Interessen der Klasse ein und nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil. Wir freuen uns über engagierte Eltern, die die Schule tatkräftig unterstützen.

Englischunterricht:
Ab Klasse 3 erlernt Ihr Kind eine neue Fremdsprache durch vielseitige Angebote des Hörens, Verstehens und Sprechens im Unterricht. Benotet wird das Fach erst ab Klasse 4.

Entschuldigungen:
siehe Krankmeldung

Fahrrad:
In der Klasse 4 führen wir in Kooperation mit der Polizei die Fahrradprüfung durch. In diesem Rahmen werden die Fahrräder der Kinder auf Verkehrstauglichkeit überprüft. Mit den Kindern werden in praktischen Übungseinheiten die Verkehrsregeln und verkehrssicheres Fahren trainiert. Anschließend findet eine praktische und theoretische Prüfung statt. Vorher sollten die Kinder nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren.

Ferien:
Die Ferien entnehmen Sie am besten unserem Terminkalender oder der Internetseite des Kultusministeriums: Ferientermine

Fotograf:
Der Schulelternrat organisiert i.d.R. einen Fototermin pro Schuljahr mit einem Fotografen. Der Kauf der Bilder ist freiwillig.

Frühstück:
Das gemeinsame Frühstück findet in den Klassenräumen statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Getränk (Wasser, Saftschorle, Tee), Brot und Obst oder Gemüse mit.

Fundsachen:
Hat Ihr Kind etwas verloren, können Sie im Büro fragen, ob etwas abgegeben wurde. Fundsachen befinden sich auf dem Fundtisch neben dem Büro oder im Fundschrank. In einigen Klassen gibt es auch eine Fundkiste für kleinere Fundsachen.

Hannover 96: Seit Januar 2024 ist die Grundschule Bad Gandersheim Partnerschule von Hannover 96. Mit diesem Projekt fördert der HSV besondere Aktivitäten in den Bereichen Fußball und Sport uvm.

Hausaufgaben:
Hausaufgaben dienen der Übung und Vertiefung von Lerninhalten. Die Hausaufgaben sollen bei konzentriertem Arbeiten etwa 30 Minuten in Anspruch nehmen. Benötigt Ihr Kind wesentlich länger oder hat große Schwierigkeiten, sprechen Sie bitte die Lehrkräfte an.

Inklusion:
Unsere Schule besuchen Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen. Alle Kinder lernen individuell und gemeinsam.

Infektionskrankheiten:
siehe Meldepflicht

Intervention:
Intervention meint das aktive Eingreifen in ein Geschehen. In unserer Schule haben wir zwei Interventionsteam: das Kriseninterventionsteam ist für außergewöhnliche Notfälle und Krisen zuständig. Das Mobbing-Interventionsteam interveniert bei Mobbingverdacht und in Mobbingfällen.

Jahrgang:
In unserer Schule werden Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse unterrichtet. Momentan gibt es pro Jahrgang vier Klassen.

Krankmeldung:
Ist Ihr Kind erkrankt oder kann aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, teilen Sie dies bitte noch am selben Morgen  per Email mit. Nach 5 Tagen bringen Sie bitte, wenn möglich, eine ärztliche Bescheinigung vorbei. Über unentschuldigtes Fehlen informieren wir Sie unverzüglich.

Läuse:
Läuse kommen bei jüngeren Kindern häufig vor, da sie von Kopf zu Kopf übertragen werden. Wenden Sie sich bei Läusen direkt an Ihren Arzt und informieren Sie die Schule. Nach einer Behandlung mit einem handelsüblichen Läusemittel darf Ihr Kind wieder in die Schule.

Lehrmittelausleihe:
Schulbücher können gegen Gebühr ausgeliehen werden, wenn dafür eine Anmeldung vorliegt und die angegebene Gebühr rechtzeitig bezahlt wurde. Die Formulare erhalten Sie vor den Sommerferien.

Meldepflicht:
Stellt der Arzt eine ansteckende, meldepflichtige Erkrankung Ihres Kindes fest, sind Sie als Eltern dazu verpflichtet, dies der Schule unverzüglich zu melden. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, insbesondere § 34 IfSG. Nach einer meldepflichtigen Krankheit muss durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt werden, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Wir bitten Sie im Hinblick auf Infektionskrankheiten um Offenheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Schutz aller.

Mittagessen:
Kinder, die am Ganztag teilnehmen, können in der Mensa an einem warmen, kostenpflichtigen Mittagessen teilnehmen. Ihr Kind kann aber auch eine mitgebrachte Mahlzeit verzehren (z.B. eine weitere Brotdose mit Snacks, Brot oder kalten Speisen).

Noten:
siehe Zensuren

Offener Ganztag:
Seit Schuljahr 2020/21 ist unsere Grundschule eine offene Ganztagsschule. Der Unterricht am Vormittag bleibt bestehen wie bisher. Nach dem Unterricht gibt es ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsangebot. Sie haben die Möglichkeit Ihr Kind von Montag bis Donnerstag für die Nachmittagsbetreuung anzumelden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Anmeldung für eine warme Mittagsverpflegung für Ihr Kind. Nach der anschließenden Lern- und Übungszeit kann Ihr Kind an außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmen.

Ordnung:
Bitte beschriften Sie soweit wie möglich alle Schulsachen, Sportbeutel, Brotdosen, Trinkflaschen und Kleidungsstücke mit dem Namen Ihres Kindes. So finden Fundstücke leichter wieder ihren Besitzer. Wir bitten außerdem darum, dass Sie Ihr Kind dabei unterstützen, Ordnung in seinem Ranzen zu halten. Hierzu zählt die Kontrolle, ob alle notwendigen Dinge für den nächsten Schultag vorhanden sind. Überflüssige Sachen räumen Sie bitte aus, um so auch das Gewicht der Schulranzen zu reduzieren.

Pausen:
Am Schulvormittag haben die Kinder zwei große Pausen. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausen auf dem Schulhof, um sich an der frischen Luft zu bewegen. Während der Hofpause führen Lehrkräfte auf dem Schulgelände die Pausenaufsicht. Sollte das Wetter eine Pause auf dem Schulhof nicht zulassen, verbringen die Kinder die sogenannte Regenpause unter Aufsicht in den Klassenräumen.

Praktikum:
Die Grundschule Bad Gandersheim bietet nach Absprache Schülern und Schülerinnen der weiterführenden Schulen die Möglichkeit ein Schulpraktikum (ab Klasse 9) im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Studenten ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum abzuleisten. Regelmäßig werden Lehramtsanwärter ausgebildet.

Prävention (Vorbeugung):
Unter dem Begriff „Prävention“ im schulischen Sinne verstehen wir, das Vorbeugen von bestimmten gefährlichen oder negativen Situationen. In Sozialprojekten wird an unserer Schule mit den Klassen an Regeln, am gemeinsamen Miteinander und am prosozialen Klima gearbeitet. Im gesundheitlichen Bereich arbeiten wir z.B. mit der Edeka-Stiftung zusammen, die zum Thema „Mehr bewegen – besser essen“ Projekttage in den 3. Klassen durchführt. Im sportlichen Bereich nehmen die Schülerinnen und Schüler an Lauftagen, den Bundesjugendspielen, Swim and run und Sportfesten teil.

Projekttage/Projektwochen:
Projekttage oder Projektwochen sind ein wichtiger und fester Bestandteil des schulischen Lebens und werden regelmäßig durchgeführt. Sie zeichnen sich durch fächerübergreifendes, handlungsorientiertes und kooperatives Lernen aus (Beispiele: Sozialprojekte, Edeka-Projekte etc.). Im Schuljahr 19/20 haben die Grundschulkinder z.B. an der Schultanzwoche teilgenommen.

Regeln:
Wir möchten einen harmonischen und friedlichen Verlauf des Schulalltags an unserer Grundschule, dafür sind feste gemeinsame Regeln unabdingbar. Diese sind in unserer Schulordnung und in Klassenregeln zusammengefasst.

Religionsunterricht:
Der Religionsunterricht an unserer Schule wird von Lehrkräften mit staatlicher und kirchlicher Lehrbefähigung konfessionell-kooperativ erteilt. Auf Antrag können Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen sollen, abgemeldet werden. Die Abmeldung kann nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen.

Sonderpädagogischer Förderbedarf:
Unsere Schule besuchen Kinder mit und ohne Förderbedarf. Stellt die Lehrkraft einen sonderpädagogischen Förderbedarf fest, werden Sie selbstverständlich informiert.

Schulpflicht:
Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist. „Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung um ein Jahr hinausschieben (…).“ (NSchG §64). Die Erklärung muss bis zum 1. Mai erfolgt sein.

Schulsozialarbeit:
In unserer Schule arbeiten zwei Mitarbeiterinnen im Bereich der Schulsozialarbeit. Sie stehen für Gespräche zur Verfügung und führen Präventionsprojekte sowie Einzelfallhilfen durch. Die Schulsozialarbeit fördert ein positives Klima innerhalb der Schülerschaft und der Schule. Die Prävention und Integration an Schule wird verstärkt durch die Förderung sozialer Kompetenzen, dem konstruktiven, gewaltfreien Umgang mit Konflikten sowie über die Auseinandersetzung mit Andersartigkeit und durch Lerneinheiten zum sozialen Lernen.

Schulträger:
Die Stadt Bad Gandersheim ist der Schulträger unserer Schule.

Termine:
Die nächsten anstehenden Termine finden Sie auf unserer Homepage. Gesprächstermine mit Lehrkräften vereinbaren Sie bitte direkt mit der entsprechenden Lehrkraft. Unangekündigte Gespräche vor dem Unterricht sind unerwünscht, denn sie stören den Ablauf des Schulvormittags.

Unfallversicherung:
Alle Kinder der Grundschule sind während des Schulbesuchs bei allen Schulveranstaltungen und auf dem direkten Schulweg gesetzlich unfallversichert. Wenn Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall erleidet, muss dies bitte umgehend dem Sekretariat angezeigt werden, damit eine entsprechende Unfallmeldung erfolgen kann.

Wettbewerbe:
An unserer Schule nehmen die Kinder an verschiedenen Wettbewerben teil (z.B. Vorlesewettbewerb, Matheolympiade etc.).

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall:
Extreme Wetterlagen (Blitzeis, Schneefall, Sturm) können zu witterungsbedingten Schulausfall führen. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, sind Schulausfälle auch kurzfristig möglich. Sie können sich über Schulausfälle auf der Seite des Landkreises oder bei der Verkehrmanagementzentrale Niedersachsen VMZ informieren. Eine Notbetreuung in der Schule wird gewährleistet. Sehen Eltern eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Wittterungsverhältnisse, können sie ihr Kind auch zu Hause behalten oder früher abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Zahnärztliche Untersuchung:
Alle Schülerinnen und Schüler werden einmal jährlich zahnärztlich untersucht. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, ob eventuell eine Behandlung notwendig ist.

Zensuren/Noten:
Ab Klasse 3 werden Ihre Kinder durch Ziffern benotet. Grundlage der Leistungsbewertung sind die Anforderungen der Lehrpläne, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der individuelle Lernfortschritt des Kindes.

Zeugnisse:
Ab Ende der 1. Klasse erhalten Ihre Kinder halbjährlich die Zeugnisse. In Klasse 1 und 2 werden die Lernergebnisse in Berichtsform beschrieben, ab Klasse 3 erhalten die Kinder für ihre Leistungen Noten. Arbeits- und Sozialverhalten wird in allen Klassen ausformuliert.

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